Testament – Ihr letzter Wille zugunsten von Tieren

Ihr Interesse gilt dem Wohl der Tiere und Sie möchten daher den Tierschutz langfristig unterstützen?

Der Tierschutzverein Mensch und Tier Bingen e.V. ist als gemeinnütziger und förderungswürdiger Verein von der Erbschaftssteuer befreit.
Das zugedachte Vermögen käme somit ohne Abzug den Tieren in Not zu Gute. MuT leistet verantwortungsvolle Hilfe für Tiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere, auch solche, die durch persönliche Notlage ihr Zuhause verloren haben.
Ein testamentarisches Vermächtnis ist eine schöne Möglichkeit unsere Arbeit zukünftig zu unterstützen.

Zudem würden wir für Ihr Haustier Sorge tragen.

Tiere haben in Deutschland kein Erbrecht. Sie sollten in Ihrem Testament festlegen, was mit Ihrem Haustier geschehen soll, damit es nicht einem ungewissen Schicksal entgegensieht. Wir kümmern uns um die bestmögliche Versorgung Ihres Lieblings.

Sollten Sie Fragen haben, bevor Sie Ihren „Letzten Willen“ zu Papier bringen, sprechen Sie uns gerne an.
Wir empfehlen immer auch eine rechtliche Beratung.